Führerschein Spanien
Informationen zum EU-Führerschein und spanischen Führerschein
Seit dem Jahr 2005 gibt es für Spanien grundlegende Änderungen in Punkto Führerschein. Beispielsweise war es bis 2005 Pflicht sich bei den spanischen Führerscheinbehörden anzumelden, wenn man länger als 6 Monate in Spanien wohnhaft war. Seit 2005 ist das nun nichtmehr notwenig.
Dies bringt selbstverständlich entscheidende Vorteile mit sich, da man sich zum einen den Weg zu den Behörden sparen kann und zum anderen keinen lästigen Papierkram mehr zu erledigen hat. Des weiteren entfällt auch die medizinische Untersuchung, die sonst alle zehn Jahre anfallen würde.
Wer mit dem Gedanken spielt seinen deutschen Führerschein in einen spanischen umschreiben zu lassen, der darf, wenn der deutsche Führerschein vor dem Jahr 1999 in Deutschland gemacht wurde, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken, nicht aber in Spanien. Mit der Umschreibung des deutschen in einen spanischen Führerschein entfällt das Recht Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu lenken. Es bleibt jedem selbst überlassen, seinen deutschen Führerschein in einen spanischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Wer dennoch seinen Führerschein umschreiben lassen möchte, der benötigt hierfür die Bestätigung seiner NIE-Nummer, ein gültiges Ausweisdokument mit eingetragenem ständigen Wohnsitz und zwei Lichtbilder in Form eines Passbildes. Zuzüglich wird selbstverständlich der Originalführerschein benötigt, sowie eine spanische Erklärung über die Echtheit des Dokumentes. Schlussendlich werden noch zwei Dokumente benötigt, der Solicitud de canje del permiso de conducción, welcher als Kopie vorgelegt werden darf, sowie der ausgefüllte talón foto. Nach erfolgreicher Umschreibung wird einem der spanische Führerschein nach rund 5 Wochen per Post zugestellt.
