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Schulen und Schulsysteme in Spanien

September 29, 2009 Von: admin Kategorie: Kinder & Erziehung Noch keine Kommentare →

In diesem Artikel bemühen wir uns einen Überblick über die Schulen und Schulsysteme in Spanien zu vermitteln. Es muss allerdings gesagt werden, dann einige Ausdrücke sich nur schwer oder gar nicht ins Deutsche übersetzbar, für Eltern von schulfplichtigen Kindern aber wichtig, sind.

In Spanien ist es nicht ungewöhnlich sein Kind in die Vorschule (Educación Infantil oder Prescolar) zu schicken. In der Vorschule in Spanien werden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahre aufgenommen, wobei die Teilnahme an der Vorschule freiwillig ist.

In Spanien beginnt, nicht anders wie in Deutschland, die Schulpflicht mit sechs Jahren und endet mit 16. Die Schulpflicht gliedert sich dabei in:

  • 6 Jahre Unterricht in der Grundschule (Educación Primaria)
  • 4 Jahre Unterricht in der Mittelschule (Educación Secundaria Obligatoria)

Mit 16 endet die Schulpflicht in Spanien, wer allerdings einen Schulabschluss schafft, ist berechtigt eine weiterführende Schule zu besuchen, wobei es zwei Varianten zur Auswahl gibt:

Der berufsbildende Weg
Im berufsbildenden Weg werden die Jugendlichen in einer Ausbildung einer bestimmten Fachrichtung zugeführt. In dieser Ausbildungszeit von zwei Jahren, findet im ersten Jahr ein theoretischer Unterricht statt. Im Anschluss folgt ein Jahr im praktischen Teil, beispielweise in einer Firma oder in einer öffentlichen Einrichtung. Wer am Ende die Ausbildung besteht, erhält einen Abschluss (Técnicos Superiores).

Der allgemeinbildende Weg
Der allgemeinbildende Weg enstpricht in groben Zügen der deutschen Gymnasialausbildung, welcher wie der berufsbildende Weg zwei Jahre umfasst. In diesen zwei Jahren können die Schüler aus einer von vier Fachbereichen wählen, worin die Ausbildung erfolgt. Anders wie in Deutschland gibt es hier keien Abschlussprüfung, sondern der Schüler erhält einen Abschluss (Bachiller).

Mit einem Abschlusszeugniss hat der Schüler die Möglichkeit sich in einer Universität einzuschreiben, beziehungsweise zu bewerben. In Spanien die Jugendlichen nach einer Auswahlrpüfung an den Univeritäten zugelassen.

Deutsche Schulen in Spanien
In Spanien gibt es eine Reihe von deutschen Schulen, welche in deutsch und spanisch unterrichten. Nicht selten kommt es vor, dass auch Spanier diese deutsche Schulen besuchen, wodurch ein internationales Klima an den Schulen entsteht. Der Vorteil der deutschen Schulen ist, dass deren Lehrpläne und Zeugnisse auch in anderen Ländern anerkannt werden und so ein Schulbesuch auch in Deutschland möglich ist, im Falle das die Familie während der Zeit der Schulflicht nach Deutschland zieht.

Nachfolgend finden Sie einige Weblinks zu Deutschen Schulen in Spanien:

Spanischer Wein

September 28, 2009 Von: admin Kategorie: Allgemeines Noch keine Kommentare →

Spanischer Wein erfreut sich immer größerer werdender Beliebtheit, nicht nur unter den Spaniern selbst, sondern auch den Emigranten und Touristen. Zu den wohl bekanntesten Anbaugebieten gehört zweifelsohne Riojoa. Doch beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass dort nicht nur hoch qualitative Weine hergestellt werden. Des weiteren sind die Costa Brave und Castilla sehr bekannte und wundervolle Anbaugebiete für spanische Weine.
Zu den offiziell anerkannten Weinanbaugebieten Spanien zählen mehr als 40 Regionen, welche am Denominación de Origen erkennbar sind.

Natürlich finden sich auch spanische Weine, welche nicht unter den Richtlinien der Denominación de Origen hergestellt werden, aber dennoch eine erstklassige Qualität aufweisen.

Übersetzungen für Weinbezeichnungen

Vino Tinto = Rotwein
Vino Rasado = Rosewein
Vino Blanco = Weisswein
Vino Dulce = Süsswein
Vino Aguja = Perlwein

Spanier genießen ihren Wein meistens zum Abendessen oder in ruhigen Stunden. So gut wie in allen besseren Restaurants ist ein Vino de Casa (Hauswein) erhältlich, welcher meist zu einem fairen Preis angeboten wird.

In die Gastronomie einsteigen – nicht ohne Risiko

September 18, 2009 Von: admin Kategorie: Selbständig in Spanien Noch keine Kommentare →

Der Tourismus bietet eine gute Möglichkeit in die Gastonomie einzusteigen und gutes Geld zu verdienen, wodurch viele Deutsche nach Spanien gelockt werden, welche sich den Traum einer eigenen Bar oder einem Restaurant verwirklichen wollen. Um diesen Traum tatsächlich zu verwirklichen, sollte man sich genaue Informationen über sein Konzept, die Lage des Objektes und vor allem über die spanischen Verwaltungsvorschriften einholen.

Zudem das man sich Gastronomen an die örtlichen Öffnungslizenz (Licencia de Apertura) halten muss, bedarf es teilweise zusätzlich einer Genehmigung des Tourismusministerium für die Eröffnung eines Lokals. Zudem müssen je nach Art der Lokalität verschiedene Lizenzen beantragt werden. Beispielsweise gibt es Lizenzen für den Musikbetrieb, für Tanzlokal oder für längere Öffnungszeiten, die alle notwenig sind um ein Lokal legal zu führen.

Wer Interesse hat ein Lokal zu übernehmen, der sollte bei der Geschäftsübernahme (Traspaso) genau aufpassen, denn nicht selten liegen hier keine oder fehlerhafte Lizenzen vor. Ein Vermieter/Verpächter einer Gastronomie überträgt in jedem Standard-Mietvertrag die volle Vernatwortung auf den Pächter, wodurch auch die Haftung auf den Pächter übergeht. Genau aus diesem Grund sollten vor der Vertragsunterzeichnung alle angeblich bestehenden Lizenzen gründlich überprüft werden, beziehungsweise ob es Möglichkeiten gibt die gewünschten Lizenzen zu erhalten.

Nehmen Sie sich viel Zeit um durch einen Rechtsanwalt alle anfallenden Punkte und Vorschriften genaustens zu überprüfen bevor Sie sich dazu entschließen als Gastronom aktiv zu werden. Es lohnt sich, denn nicht selten kommt es vor, dass ein Konkurrent in der Hauptsaison eifersüchtig auf die Anzahl Ihrer Gäste wird und sie promt bei den Behörden anzeigt. Entdecken die Beörden bei Ihnen einen Verstoss, so wird es meistens recht schnell teuer für den Gastronomen. Sparen Sie sich diese Kosten und Unannehmlichkeiten indem Sie darauf achten alle Papiere und Lizenzen ordentlich zu führen.

Selbstverständlich gibt es auch viele Deutsche die in Spanien nichtm mit einem Bistro ihr Geld verdienen möchten, sondern mit dem Gedanken spielen ein Eiscreme-Verkauf zu eröffnen, oder im Sommer Getränke und Speisen, beispielsweise Grillwürste, am Strassenrand verkaufen möchten. Meist bringen solche Vorhaben schnell eher einen Misserfolg als den gewünschten Erfolg, denn wenn Sie die kommunalen Regeln zur kommerziellen Nutzung von öffentlichen Räumen missachten kann es auch hier schnell recht teuer für Sie werden.

Beispielsweise ist es in der Hauptstadt Mallorca´s (Palma de Mallorca) nur sehr schwer möglich beispielsweise aus Lokalen heraus Speisen und Getränke zu verkaufen. Hierbei gilt noch immer die städtische Verordnung vom 30. September 1980 welche sagt, dass nur im Rahmen einer Erweiterung wie einer bestehenden Terasse für Bars und Kaffee´s verkauft werden darf. Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmeregelungen, worüber man sich aber rechtzeitig informieren sollte. Prinzipiell gilt das der Verkauf an Stränden untersagt ist, obwohl es wie jeder weiß viele Strandbars gibt die mit speziellen Ausnahmegenehmigungen dennoch Speisen und Getränke verkaufen.

Als Fazit kann man sagen das Lebensmittel, Speisen und Getränke nur in fest installierten Einrichtungen verkauft werden dürfen. Im Vorfeld der Planung und der Eröffnung sollte man sich in jedem Falle einen Anwalt zu Rate ziehen, der einem bei der Beantragung der Lizenzen behilflich ist.

Deutsche Arbeiter für Spanien

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Laut Bekanntgabe der deutschen Botschaft in Madrid leben zuzeit etwa 500.000 Deutsche in Spanien. Im Jahr 2004 waren es 7.196 Deutsche die nach Spanien auswanderte, das Jahr darauf waren es 7.317, so der Bericht des Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Ein Hauptschauplatz für die Auswanderer stellt unumstritten Mallorca da, was sich durch die Suchabfragen bei verschiedenen Jobportalen bestätigt.

Von 100 Arbeitssuchende deutscher Herkunft wohnen zum Zeitpunkt der Arbeitssuche noch 80 % in Deutschland. Die Suchabfragen zeigen weiter, dass rund 18% der Bewerber eine Stelle im handwerklichen Bereich suchen, daraufhin folgen Büro- und Verwaltungsangestellte, welche einen Prozentsatz von 14 % ausmachen. 12 % suchen nach einer Anstellung im Bereich der Touristikbranche und 8 % bewerben sich um eine Stelle im Gastronomiebereich. Lediglich 4 % der Bewerber und Arbeitssuchenden bewirbt sich um eine Führungsposition.

Wenn man sich die Auswanderungssache einmal genauer anschaut, kommt es einem wie in der Zeit des Wirtschaftswunders in Deutschland vor, wo damals zwischen 1960 und 1972 rund 560.000 Spanier nach Deutschland auswanderten.

Linktipp vom Verbrauchschutz Spanien:
Jobfinder Mallorca
www.jobfinder-mallorca.com

Wahlbeteiligung der Deutschen in Spanien

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Rund 61,7 % der in Spanien als Residenten lebenden Deutschen sind offiziell bei den zuständigen Meldebehörden registriert. 66 % verfügen über eine Steuernummer (N.I.E.-Nummer) in Spanien und 46,8 % haben einen spanischenn Residentenausweis. Jeder EU-Bürger der sich in Spanien niederlsst, hat die Möglichkeit sich offziell in Spanien anzumelden, hierdurch wird man in das Wahlregister aufegnommen und erhält das Recht bei den spanischen Kommunalwahlen  mitzuwählen. Dennoch erfüllen nur 44,7 % der in Spanien lebenden Residenten diese Voraussetzungen, wovon allerdings nur 33,3 %, bzw. 14,9 % der gesamten deutschen Residenten, sich in das Wahlregister eintragen.
Doch nicht jeder geht auch tatsächlich zur Wahlabgabe, was dazu führt das unter den eingeschriebenen Personen nur bei 57,1 % zu einer tatsächlichen Wahlstimmenabgabe kommt, was 8,5 % der deutschen Residenten ausmacht.

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