Verbraucherschutz Spanien

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Artikel der Kategorie ‘Neuigkeiten’

Aktuelle Meldung / Hinweis

Oktober 02, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Sehr geehrter Nutzer des Portales Verbraucherschutz-Spanien.com !

Aus aktuellem Anlass sehen wir uns dazu gezwungen ein paar Unklarheiten aus der Welt zu schaffen.

Das Informationsportal Verbraucherschutz-Spanien.com steht in keinerlei Verbindung zu anderen Portalen, wie beispielsweise VSSpanien.com, oder anderen. Es gibt viele Seiten die sich dem Thema Verbraucherschutz Spanien widmen, doch lauten deren offziell eingetragenen Firmenbezeichnung nicht “Verbraucherschutz Spanien”, beziehungsweise wurden diese Bezeichnungen markenrechtlich nicht eingetragen. Auch sind Abkürzungen wie VS nicht gleichzusetzten dem Namen Verbraucherschutz Spanien.

Wir versuchen neutral und unabhängig auf wissenswerte Themen aus verschiedenen Spanien-bezogenen Bereichen einzugehen. Hierzu zählen Kategorien wie Politik, Sport, Freizeit, Immobilien, Arbeit, Beruf und vielen anderen Themen.

Bei den hier dargestellten Artikeln handelt es sich ausschließlich um Unique Content, was so viel bedeutet wie das keiner dieser Artikel in der von uns dargestellten Form und Textführung auf anderen Seiten auftaucht. Sicherlich kommt es bei dem heutigen Aufgebot an Webseiten vor, dass andere Webseiten ähnliche Artikel veröffentlichen oder veröffentlichten. Wir stellen hiermit klar, dass wir keinen dieser Artikel zu uns importieren oder auf anderen Seiten veröffentlichen. Sollte es zu Ähnlichkeiten kommen, bitten wir dies zu entschuldigen.

Sollte es vorkommen, dass wir einen Auszug eines Textes einer anderen Webseite veröffentlichen, dann nur als Zitat, was nach § 51 des Urheberrechtsgesetztes erlaubt ist. Für alle anderen Fälle halten wir uns strikt an die Gesetzte des Urheberrechtsgesetz.

Als letztes möchten wir noch darauf hinweise, dass alle unsere Artikel und berichte ausschließlich als Tipp oder Empfehlung angesehen werden darf. Wir übernehmen keinerlei Pflichten oder Verantwortung für die veröffentlichten Artikel.

Der Loro Park in Puerto de la Cruz – Teneriffa

September 30, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Der Logo Park auf Teneriffa befindet sich in Puerto de la Cruz im Norden der Insel. Gegründet wurde der Loro Park im Dezember 1972 für Wolfgang Kiessling, 2007 feierte der Park sein 35-jähriges Jubiläum.
Anfänglich fanden sich im Loro Park ausschließlich Papageien, wodurch auch der Name Loro Parkt (Papageien Park) entstanden ist. Im Laufe der Jahre erweiterte der Park sich Schritt für Schritt, so dass er heute Attraktionen auf rund 130.000 m² zeigt. Der Naturschutz und eine vorbildliche Tierhaltungen stehen beim Loro Park an erster Stelle.

Neben den mehr als 300 Papageienarten, die sich zwischen tropischen und subtropischen Pflanzen aufhalten, finden sich auch andere Tiere wie beispielsweise Delphine, Pinguine, Seelöwen, Alligatoren, Jaguare, Tiger, Gorillas, Schimpansen, Fledermäuse, Flamingos  und Orca-Wahle. Mehrmals über den Tag veteilt finden verschiedene Tiershows statt. Die unterschiedlichen Anfangszeiten der Shows finden Sie am Ende des Artikels.

Das Pinguinarium des Loro Parks öffnete am 17. September 2000 erstmals seine Türen für den Besucher. Für kinderreiche Familien findet sich im Park auch ein großer Kinderspielplatz und ein Kino, in welchem verschiedene Natur- und Landschaftsaufnahmen vorgeführt werden. Zu den spektakulären Attraktionen zählt auch der Hai-Tunnel, welcher 18 Meter weiter unter einem Haifischbecken durchführt. Durch die Kuppel aus Glas, welche Sie über die ganzen 18 Meter erstreckt, schwimmen die Hai direkt an den Besuchern vorbei, was ein einzigartigen Gefühlseindruck hinterlässt.

Angrenzend an den Haifischtunnel finden sich herrliche Aquarien, in welchen tropische und kanarische Fische zu finden sind. Die Parkanlagen und Gärten des Loro Parks auf Teneriffa machen einen sehr gepflegten Eindruck. Hier finden sich auch einige Picknickplätze für die kleine Rast. Wer Hunger hat kommt auch hier im Loro Park nicht zu kurz. So finden sich verschiedene Restaurants und Imbissbuden auf dem Gelände des Loro Parks.

Der Loro Park auf Teneriffa öffnet ganzjährig seine Türen ab 8:30 Uhr und schließt sie um 18:45 Uhr. Der Einlass ist bis 16:00 Uhr geöffnet, außer Sie besitzen eine Jahreskarte, dann können Sie auch nach 16:00 Uhr noch in den Park.

Loro Park – Öffnungszeiten und Anfangszeiten der einzelnen Tiershows

Loro Park Öffnungszeiten:
08.30 – 18.45 Uhr

Planet Pinguin Öffnungszeiten:
08.30 bis 18.00 Uhr

Aquarium Öffnungszeiten:
10.00 bis 18.45 Uhr

Seelöwen-Shows:
10.15 Uhr | 12.30 Uhr | 14.15 Uhr | 15.30 Uhr | 16.55 Uhr

Natura Vision-Shows:
10.20 Uhr | 11.20 Uhr | 12.20 Uhr | 13.20 Uhr | 14.20 Uhr | 15.20 Uhr | 16.20 Uhr | 17.20 Uhr

Papagein-Shows:
11.30 Uhr | 13.15 Uhr | 14.15 Uhr | 15.30 Uhr | 16.30 Uhr | 17.25 Uhr

Delfin-Shows:
11.00 Uhr | 13.15 Uhr | 14.45 Uhr | 16.00 Uhr

Orca-Shows:
11.45 Uhr | 14.00 Uhr | 16.45 Uhr

Weblink zum Loro Park

Betrugsopfer Arbeitslose

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

“Hausmeister im Vier-Sterne-Hotel gesucht”, so oder so ähnlich lauten die Stellenanzeigen die meistens im Namen von Anwaltskanzleien aufgegeben werden. Solch eine Stellenanzeige weckte schnell das Interesse von Lothar P., der nach etlichen erfolglosen Bewerbungsversuchen in Deutschland endlich wieder Hoffnung schöpfte.

Lothat P. machte sich sofort daran eine Bewerbung an die Anwaltskanzlei zu senden und teilte des weiteren mit, dass er für eine Anstellung auch gerne aus Deutschland nach Spanien auswandern würde. die Antwort lies nicht lange auf sich warten und es wurde auch direkt ein Termin zur Vorstellung vereinbart. In dem Gespräch fragte Lothar P. wieso in der Stellenausschreibung eigentlich keine Sprachkenntnisse verlangt worden sind, worauf er als Antwort zu hören bekam das sich so schnell viele Bewerber ausgeschlossen fühlt. Das Ganze klangt nicht so ganz einwandfrei, doch Lothar P. war nach der dauerhaften Arbeitslosigkeit nicht in der Position die Stelle abzulehnen.

Doch das eigentlich Unsinnige folgte erst noch. Es sei eine Kaution in Höhe von 400,00 € für die Absicherung der Hotelbetreiber nötig, damit diese bei einem eventuellen Rücktritt von dem Flug und der Hotelunterkunft abgesichert seien. Sollte Herr Lothar P. auf die Insel kommen, so erhielte er seine Kaution umgehend zurück.

Lothar P. war durcheinander, doch aufgrund seines verzweifelten Zustandes der Dauerarbeitslosigkeit ging er zu einer Postfiliale und überwies per Western Union Transfer die vereinbarten 400,00 €. Per eMail teile er dann dem “zukünftigen” Arbeitgeber die Transaktionsnummer mit und erhielt als Antwort: “Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns schon jetzt Sie auf Mallorca begrüssen zu dürfen.”. Das war es. Das war alles was Lothar P. jemals wieder von seiten des angeblichen Arbeitgebers hörte.

Ein deutscher Privatermittler der eine führende Ermittlerkanzlei in Palme de Mallorca betreibt äußert sich hierzu wie folgt: “Herr Lothar P. ist auf einen Trick hereingefallen, der aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitslage immer öfter auftaucht.” Der Privatermittler erhält in letzter Zeit immer öfters Aufträge die solche oder ähnliche Beweggründe haben. Zudem kommt eine Dunkelziffer von Personen, die sich aus Scham oder Faulheit nicht an die örtlichen Behörden oder die Guaria Civil wenden.

Momentan gibt es folgenden Ermittlungsstand beim Privatermittler:
Die Spur des Betrügers, eventuell auch eine Betrügerbande, verliert sich aktuell in Palma. Die angewiesenen Summen wurden auf einer Auszahlungsstelle in Arenal abgeholt. Die eMails wurden innerhalb des Stadtbezirkes Palma de Mallorca versandt. Die auf dem Transferschein angebene Adresse ist in einem Wohnblock ganz in der Nähe der Hauptstadt Palma, doch dort öffnet zu keinem Zeitpunkt jemand die Tür.

Die angegebene Adresse tauchte nicht nur einmal auf, sondern wurde auch bei einer zweiten vorliegende Ermittlung eingereicht. Hier wurde für die Stelle eines Malers ein Gehalt in Höhe von rund 2.000,00 € versprochen. Der Einsatzort sollte Santa Ponsa auf Mallorca sein und auch hier wäre eine Kaution fällig, diesmal in Höhe von 350,00 €. Allerdings war die Ausrede für die Kaution hier eine andere, so wurde behauptet das der angebliche Arbeitgeber schon öfters Flüge für Bewerber bezahlte, die dann erst gar nicht in das Flugzeug einstiegen.

Der private Ermittler gibt nicht auf und bemüht sich weiterhin dem Betrüger der Hahn abzudrehen. Teilweise liegen dem Privatermittler Mitschnitte von Telefonaten vor, welche er auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Ein weiterer Trick – Teure Vorwahlen
Die Masche Arbeitssuchende per Kautionszahlungen auszunehmen ist nur ein Trick von vielen. Des weiteren gibt es die Masche den Arbeitssuchenden dazu bewegen, sich über sogenannte Mehrwert-Telefonnummern zu beweerben. Diese Mehrwertnummer sind an der Vorwahl 807 zu erkennen.

Die spanische Verbraucherschutz Organisation Facua warnt alle davor auf Stellenanzeigen mit der Vorwahl 807 zu reagieren. In den meisten Fällen wird versucht den Arbeitssuchende bei einem Anruf auf der angebenen Handynummer so lange wie möglich hinzuhalten, während pro Gesprächsminute Kosten von 1,09 Euro oder mehr entstehen. Die Rufnummern haben nur einen Sinn, den Bewerber so lange hinzuhalten wie nur möglich.

Mehrwertnummern sind in allen Fällen an der Vorwahl zu erkennen, so steht beispielsweise die 803 für Erotk-Hotlines, die Vorwahl 806 ist für Unterhaltungs- und Gewinnspielangebote gedacht und die Vorwahl 807 ist für spezielle Serviceangebote.

Hausverlosung – Immobilienverlosung in Spanien

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Immer mehr Eigentümer einer Immobilie in Spanien versuchen heutzutage nicht mehr ihre Immobilie über den üblichen Verkaufsweg zu veräussern, sondern wählen den Weg der Hausverlosung.

Das Angebot lautet meistens wie folgt:
99,00 € für die Chance durch einen Gewinn der Eigentümer einer Millionen-Immobilie zu werden.

Der Losverkauf:
Teilnehmer die ein Haus, Finca oder Villa in Spanien gewinnen möchten, müssen sich ein oder mehrere Los(e) zum Stückpreis von 99,00 € kaufen. Die Ziehung des Gewinners findet meist nach einer Laufzeit von mindestens einem Jahr statt, wobei das Geld angeblich auf ein Treuhandkonto deponiert werden soll – so zumindest die Aussage der Betreiber der Hausverlosungs-Webseiten.

Sind solche Immobilienverlosungen illegal?
Dazu sollte man sich erst einmal einen genauen Eindruck über die Betreiber der Webseite/Verlosung machen, denn nicht alle Anbieter erfüllen die Vorraussetzungen der spanischen Legislative. Wird der spanischen Legislative nicht entsprochen, so kann das Treuhänderkonto von den spanischen Behörden beschlagnahmt werden, wobei in diesem Falle die 99,00 € dann so oder so weg sind.

Wann sind solche Hausverlosungen leagal?
Sicherlich gibt es Immobilienverlosungen die legal sind und rechtens ablaufen. Allerdings müssen diese, sowie deren Geschäftsbedingungen notariell geprüft und überwacht werden, da bei den Werten der Lose, also den 99,00 €, 15% an das spanische Finanzamt abgeführt werden muss.

Wie komme ich im Falle eines Gewinnes an die Immobilie?
Im Falle des Gewinnes wird zuerst vom spanischen Notar geprüft, ob alle Rechtswege eingehalten worden sind. Wurde gegen einer dieser Rechtswege verstossen, erfolgt keine Eintragung in das Grundbuch.

Die Empfehlung des Verbraucherschutz Spanien:
Persönlich würden wir von den meisten der Gewinnspielen abraten, da sich zu oft Betrüger hinter solchen Hausverlosungen verstecken. Dennoch gibt es Webseiten auf denen man tatsächlich eine Immobilie gewinnen kann. Hier sollten allerdings vor der Teilnahme die Geschäftsbedingen, Webseitenbetreiber, etc. genaustens geprüft werden.

Besteuerung bei Immobilien – Privat oder S.L.?

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es eine Gesetzesänderung für Nichtresidenten, wonach der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie mit 18 % versteuert wird. Viele die früher die teure Besteuerung mit einer S.L.-Gesellschaft umgehen wollten denken nun, dass es besser wäre diese S.L. aufzulösen, doch das stimmt nicht immer. Doch die S.L. bringt noch immer viele praktische und steuerliche Vorteile mit sich, zudem bedeutet die Auflösung einer S.L. das Extrakosten entstehen.

Beim Verkauf einer Immobilie wurde der Rückbehaltsbetrag bei Nichtansässigen auf 3 % herabgesetzt, welcher bei einer Immobilien-S.L. nicht anfällt. Ebenso wird bei einer S.L. keine Vermögenssteuer berechnet. Weiterhin müssen Nichtresidenten auch bei Eigennutzung weiterhin versteuern, wodurch bei einem größeren Anwesen schnell bis zu 25.000,00 € im Jahr anfallen. Bei einer Immobilien-S.L. fallen die Einkommens- und Vermögenssteuern auf den Gewinn um ein vielfaches niedriger aus, zumal nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen bei dem Verkauf der Anteile der Immobilien S.L. die nichtresidenten Verkäufer in Spanien von der Gewinnsteuer befreit sind. Somit bringt eine S.L. noch immer wichtige und entscheidende steuerliche Vorteile.

Ein nichtresidenter Gesellschafter erhält somit den Immobilienkaufpreis direkt und muss diese in Spanien nicht versteuern. Teilt der Immobilienkäufer die Anteile richtig auf, also nicht mehr als 50 % auf eine Person, so entfallen auch die Grunderwerbssteuern.

Neben den bereits genannten Vorteilen bietet die Immobilien-S.L. bei der Erbschaftssteuer weiterhin die Gestaltungsmöglichkeit vor dem Tode der Erblasser. Selbst wenn es verschiedene Gründe für den Immobileinkäufer gibt nicht selbst im Grundbuch eingetragen zu werden, benötigt man eine S.L. Auch wird eine Strafsteuer fällig, wenn ein Immobilienkäufer über eine ausländische Gesellschaft eine Immobilie kauft.

Nehmen Sie sich die Zeit und gehen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Anwalt Ihre Situation genau durch, denn eine allgemeine Aussagen ist hier schwer zu machen, da jeder Fall individuell zu behandeln ist.

Deutsche Arbeiter für Spanien

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Laut Bekanntgabe der deutschen Botschaft in Madrid leben zuzeit etwa 500.000 Deutsche in Spanien. Im Jahr 2004 waren es 7.196 Deutsche die nach Spanien auswanderte, das Jahr darauf waren es 7.317, so der Bericht des Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Ein Hauptschauplatz für die Auswanderer stellt unumstritten Mallorca da, was sich durch die Suchabfragen bei verschiedenen Jobportalen bestätigt.

Von 100 Arbeitssuchende deutscher Herkunft wohnen zum Zeitpunkt der Arbeitssuche noch 80 % in Deutschland. Die Suchabfragen zeigen weiter, dass rund 18% der Bewerber eine Stelle im handwerklichen Bereich suchen, daraufhin folgen Büro- und Verwaltungsangestellte, welche einen Prozentsatz von 14 % ausmachen. 12 % suchen nach einer Anstellung im Bereich der Touristikbranche und 8 % bewerben sich um eine Stelle im Gastronomiebereich. Lediglich 4 % der Bewerber und Arbeitssuchenden bewirbt sich um eine Führungsposition.

Wenn man sich die Auswanderungssache einmal genauer anschaut, kommt es einem wie in der Zeit des Wirtschaftswunders in Deutschland vor, wo damals zwischen 1960 und 1972 rund 560.000 Spanier nach Deutschland auswanderten.

Linktipp vom Verbrauchschutz Spanien:
Jobfinder Mallorca
www.jobfinder-mallorca.com

Wahlbeteiligung der Deutschen in Spanien

September 16, 2009 Von: admin Kategorie: Neuigkeiten Noch keine Kommentare →

Rund 61,7 % der in Spanien als Residenten lebenden Deutschen sind offiziell bei den zuständigen Meldebehörden registriert. 66 % verfügen über eine Steuernummer (N.I.E.-Nummer) in Spanien und 46,8 % haben einen spanischenn Residentenausweis. Jeder EU-Bürger der sich in Spanien niederlsst, hat die Möglichkeit sich offziell in Spanien anzumelden, hierdurch wird man in das Wahlregister aufegnommen und erhält das Recht bei den spanischen Kommunalwahlen  mitzuwählen. Dennoch erfüllen nur 44,7 % der in Spanien lebenden Residenten diese Voraussetzungen, wovon allerdings nur 33,3 %, bzw. 14,9 % der gesamten deutschen Residenten, sich in das Wahlregister eintragen.
Doch nicht jeder geht auch tatsächlich zur Wahlabgabe, was dazu führt das unter den eingeschriebenen Personen nur bei 57,1 % zu einer tatsächlichen Wahlstimmenabgabe kommt, was 8,5 % der deutschen Residenten ausmacht.

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